Das Wort "religio" leitet sich von „re-ligere" ab, dem Gegenteil von „neglegere" und bedeutet also die „genaue Beachtung der Verpflichtung gegenüber den Göttern". Die Folge dieser eher juristischen Auffassung von „religio" führte bei den Römern zu einer peinlich strengen Ritualisierung fast aller privaten und öffentlichen Handlungsabläufe.
Andererseits war Rom während seiner ganzen Geschichte bereit, neue Götter in seinen Kult zu integrieren (vgl. das Pantheon). Dies entsprach ebenfalls seiner besonderen Auffassung von „religio": Man wollte die Gefahr vermeiden, eine mächtige Gottheit auszuschließen und somit ihren Anspruch auf Verehrung zu verletzen.
Ursprünglich Naturgottheiten (Tiergestalt). Etruskische und (über die Etrusker) griechische Einflüsse: So zuerst die kapitolinische Trias (Iupiter, Iuno, Minerva), dann allgemeine Angleichung an die griechischen Götter. (> Kybele; >Aesculapius)
Varro unterscheidet drei Formen der Religion:
"religio naturalis", Religion der Philosophen, wie sie zuerst von Xenophanes begründet wurde, und zwar durch Kritik an der
"religio poetarum", anthropomorphe Gottesvorstellungen der Dichter mit Homer als Kronzeugen, die leicht als Fiktion erkennbar ist,
"religio civilis", staatlich institutionalisierte Religion; bei den Römern entsprechend dem utilitaristischen Prinzip des "do, ut des".
Das Christentum setzt der typisch römischen Form der "religio civilis" die metaphysische Vorstellung der geoffenbarten und den Menschen von Gott geschenkten "wahren Religion" entgegen (Aug.civ.6,4)